Die Personennamen umfassen die Bezeichnungen für Einzelwesen (Vornamen und Familiennamen). Volksnamen und Stammesnamen sind keine Eigennamen, sondern Gattungsnamen. #X]*kxQ< 6$"IeBRO Im deutschen Sprachraum hat sich seit dem 12. Jh. ein zweigliedriges Namensystem mit einem Individualnamen (Vorname, Rufname, Nebenname) und Familiennamen (Beiname, Nachname, Zuname) entwickelt. In anderen Ländern gibt es verschiedene Namensysteme. So verwendet man beispielsweise in Russland ein dreigliedriges Namensystem mit einem Vatersnamen. Solche mehrgliedrigen Namensysteme sind seit der Antike bekannt. Die Römischen Namen bestanden aus bis zu drei Elementen und gliederten sich in Vorname (Praenomen), Sippenname (Nomen Gentile) und Beiname (Cognomen). Letzterer hatte große Bedeutung, weil die antiken Römer nur sehr wenige Vornamen zur Auswahl hatten und Sippennamen ein Privileg der Oberschicht waren. |